Richtlinien für die Vergabe von Stipendien der Joachim Christian Römer Stiftung für Studenten im Bachelor- und Masterstudiengang (oder vergleichbaren Abschlüssen)
1. Bewerbungsvoraussetzungen für ein Stipendium
Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten aller ingenieurtechnischen Fachrichtungen, die als ordentliche Studierende an staatlichen/staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschulen, an Fachhochschulen (Hochschulen, die entsprechend dem Landeshochschulgesetz gefördert werden) sowie an Hochschulen des Auslandes immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden. Die Bewerbung unmittelbar vor Antritt oder zu Beginn des Studiums ist ausdrücklich erwünscht, die Förderung nicht für höhere Semester vorbehalten!
2. Bewerbungsunterlagen
Folgende Bewerbungsunterlagen sind dem Bewerbungsbogen beizufügen:
- ein Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- ein Passbild (neueren Datums)
- eine Kopie des Hochschulzugangszeugnisses
- Kopien der bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschulscheine bzw. Leistungsnachweise
(benotet und unbenotet)
- Immatrikulations-/Studienbescheinigung
- Kopien aller Ausbildungs- und Praktikumszeugnisse und –bescheinigungen. Im Falle bereits absolvierter Ausbildungsgänge, abgeschlossener Lehren oder Praktika sind die Abschlusszeugnisse einzureichen
- Darstellung der Motive für einen Antrag auf ein Stipendium der Joachim Christian Römer Stiftung
(max. 5.000 Zeichen)
3. Auswahlkriterien, Begutachtung und Entscheidung
Die Stipendien werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, deren bisheriger Werdegang sehr gute Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Auswahlkriterien sind
- die bisher erbrachten Studienleistungen, bei Studienanfängern die bisherigen schulischen Leistungen
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie etwa eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement etc.
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten, Behinderungen
- praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Maschinenbaus, sei es durch Vorberufe, geleistete oder geplante Praktika etc.
Die Begutachtung der Bewerber vollzieht sich in zwei Stufen: Zunächst werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen von den Mitgliedern des Stiftungsvorstands bewertet. Anschließend können zur Klärung offener Fragen die Kandidatinnen und Kandidaten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Die Entscheidung fällt in den Sitzungen des Stiftungsvorstands unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel der Stiftung.
4. Beginn, Art, Umfang und Beendigung der Förderung
- Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich zwischen 150 und 300 Euro, je nach verfügbaren Mitteln und Anzahl der Stipendien. Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig
- Das Stipendium wird für den Zeitraum eines Jahres bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Bewerbung der/des Studierende/n möglich
- Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft usw.) ist eine längere Förderung möglich
- Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin
- die letzte Prüfungsleistung erbracht hat
- das Studium abgebrochen hat
- die Fachrichtung gewechselt hat
- exmatrikuliert wird
5. Pflichten der Stipendiaten
Mit Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat
- alle Veränderungen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen, z. B. wenn ein Fachrichtungs-, Studiengangs- oder Hochschulwechsel beabsichtigt ist, das Studium mit Ende der Regelstudienzeit nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann oder das Studium abgebrochen oder unterbrochen wird
- zur unaufgeforderten Vorlage von Nachweisen für alle während der Dauer des Stipendiums erbrachten Studienleistungen
- zur unaufgeforderten Vorlage der jeweils aktuellen Immatrikulationsbescheinigung